Kinder und Jugendliche
Sprach- und Sprechstörungen bei Kindern können durch unterschiedliche Ursachen hervorgerufen werden. Bleiben die Störungen unbehandelt, kann sich dies negativ auf die folgende Entwicklung des Kindes auswirken. Eine frühzeitige Diagnostik mit anschließender Therapie kann jedoch die Kommunikationsfähigkeit des Kindes dauerhaft verbessern.
Bei Sprachentwicklungsstörungen handelt es sich um eine ausbleibende, verlangsamte oder fehlerhafte kindliche Sprachentwicklung in Form von Wortschatzdefiziten, verzögerter Grammatikentwicklung, Sprachverständnisstörungen und Lautbildungsfehlern. Weitere Informationen erhalten Sie in dem Fachbeitrag über Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern.
Artikulationsstörungen äußern sich durch Störungen in der Laut- und Lautverbindungsbildung.
Wiederherstellung eines Gleichgewichts im Bereich der Lippen-, Zungen- und Gesichtsmuskulatur. Näheres über myofunktionelle Störungen finden Sie in dem Fachbeitrag „Myofunktionelle Störung: Hierfür bietet die Logopädie gute Therapiemöglichkeiten.“.
Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen sind Störungen der zentralen Verarbeitung akustischer Reize bei intaktem peripherem Hören.
Bei Verdacht auf eine Sprech- bzw. Sprachstörung Ihres Kindes biete ich Ihnen eine ausführliche Beratung.
Erwachsene
Auch bei Erwachsenen können Sprech- und Sprachstörungen auftreten, etwa aufgrund einer Aphasie, die durch geschädigte Bereiche im Gehirn verursacht wird. In einer Praxis für Logopädie werden Übungen für den Betroffenen individuell zusammengestellt, so dass die Sprech- und Sprachfähigkeiten wieder hergestellt werden können.
Aphasien sind Sprachstörungen nach abgeschlossenem Spracherwerb, die durch zentrale Erkrankungen, u.a. nach einem Schlaganfall, entstehen. Erfahren Sie in meinem Fachbeitrag, wie Aphasien erfolgreich behandelt werden können.
Dysarthrien und Dysarthrophonien sind Sprechstörungen, meist mit gestörter Stimmgebung und Sprechatmung. Weitere Informationen zum Thema Dysarthrie sowie deren Behandlung erfahren Sie in meinem Fachbeitrag.
Stimmstörungen äußern sich z.B. durch einen gestörten Stimmklang u./o. eingeschränkte stimmliche Belastbarkeit. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Fachbeitrag über Stimmprobleme und im Fachbeitrag über Stimmtherapie.
Stottern entsteht durch Störungen des Redeflusses, die sich durch durch Blockaden, Dehnungen und Wiederholungen von Buchstaben oder Silben äußern. Wie Stottern erfolgreich behandelt werden kann, erfahren Sie im Fachbeitrag „Stottern ist eine körperliche Einschränkung – keine psychische Störung.“
Bei Sprach- oder Sprechstörungen stehe ich Ihnen mithilfe einer ausführlichen Beratung und einer maßgeschneiderten Therapie zur Seite.
Sie haben Fragen zu meinen Behandlungsmethoden?
Gerne berate ich Sie ausführlich – telefonisch oder persönlich in meiner Praxis.
Weitere Informationen
Diese wird von folgenden (Fach-)Ärzten ausgestellt:
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte
- Phoniater
- Neurologen
- Zahnärzte
- Kieferorthopäden
Die Kosten für die logopädische Therapie werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse oder den Privatkassen übernommen.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten der Behandlung. Erwachsene ohne Zuzahlungsbefreiung müssen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Verordnung für die logopädische Therapie leisten.
Informationen zu den Zuzahlungsbefreiungen können bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden. Als Privatpatient benötigen Sie ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes.
Nachdem Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung für die logopädische Therapie erhalten haben, vereinbaren Sie mit mir einen Termin. Bei gesetzlich Versicherten besteht eine Frist von 14 Tagen zwischen dem Ausstellungsdatum der Verordnung und dem Beginn der Therapie.
Das Erstgespräch (Anamneseerhebung) sowie die Diagnostik bilden die Grundlage für die anschließende Therapieplanung. Eventuell vorhandene Befunde und Berichte können hierfür von Ihnen mitgebracht werden.
Zu Beginn werden in der Regel 10 Behandlungstermine verordnet, die entweder 30, 45 oder 60 Minuten dauern und 1-2 Mal pro Woche stattfinden. Die Behandlungsdauer und die Frequenz pro Woche richten sich nach dem jeweiligen Störungsbild. Darüber hinaus kann die Therapie als Einzel- oder Gruppentherapie verordnet werden.
Der verordnende Arzt erhält gegen Ende der Verordnung einen Bericht. Neben den Therapieinhalten und dem aktuellen Behandlungsstand wird hier auch eine Empfehlung über das weitere Vorgehen ausgesprochen.