Therapie

Erwachsene

Auch bei Erwachsenen können Sprech- und Sprach­störungen auf­treten, etwa auf­grund einer Aphasie, die durch ge­schädigte Be­reiche im Gehirn verur­sacht wird. In einer Praxis für Logo­pädie werden Übungen für den Betroffenen indi­viduell zu­sammen­gestellt, so dass die Sprech- und Sprach­fähig­keiten wieder her­gestellt werden können.

Aphasien sind Sprach­störungen nach ab­geschlossenem Sprach­erwerb, die durch zentrale Er­krankungen, u.a. nach einem Schlag­anfall, ent­stehen. Erfahren Sie in meinem Fach­beitrag, wie Aphasien erfolg­reich be­handelt werden können.

Dy­sarthrien und Dysarthro­phonien sind Sprech­störungen, meist mit gestörter Stimm­gebung und Sprech­atmung. Weitere Infor­mationen zum Thema Dysarthrie sowie deren Behand­lung erfah­ren Sie in meinem Fach­beitrag.

Stimm­störungen äußern sich z.B. durch einen ge­störten Stimm­klang u./o. ein­geschränkte stimmliche Belast­barkeit. Ausführliche Infor­mationen er­halten Sie im Fach­beitrag über Stimm­probleme  und im Fachbeitrag über Stimmtherapie.

Stottern entsteht durch Störungen des Rede­flusses, die sich durch durch Block­aden, Dehnungen und Wieder­holungen von Buch­staben oder Silben äußern. Wie Stottern erfolg­reich be­handelt werden kann, erfahren Sie im Fach­beitrag „Stottern ist eine körper­liche Ein­schränk­ung – keine psy­chische Stö­rung.“

Bei Sprach- oder Sprech­störungen stehe ich Ihnen mit­hilfe einer ausführ­lichen Beratung und einer maß­geschneider­ten Therapie zur Seite.

Sie haben Fragen zu meinen Behandlungsmethoden?

Gerne berate ich Sie ausführlich – telefonisch oder persönlich in meiner Praxis.

Weitere Informationen

Die logopädische Therapie erfolgt aufgrund einer ärztlichen Heilmittelverordnung.
Diese wird von folgenden (Fach-)Ärzten ausgestellt:

  • Kinderärzte
  • HNO-Ärzte
  • Phoniater
  • Neurologen
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden

Die Kosten für die logopädische Therapie werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse oder den Privatkassen übernommen.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten der Behandlung. Erwachsene ohne Zuzahlungsbefreiung müssen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Verordnung für die logopädische Therapie leisten.

Informationen zu den Zuzahlungsbefreiungen können bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden. Als Privatpatient benötigen Sie ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes.

Nachdem Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung für die logopädische Therapie erhalten haben, vereinbaren Sie mit mir einen Termin. Bei gesetzlich Versicherten besteht eine Frist von 14 Tagen zwischen dem Ausstellungsdatum der Verordnung und dem Beginn der Therapie.

Das Erstgespräch (Anamneseerhebung) sowie die Diagnostik bilden die Grundlage für die anschließende Therapieplanung. Eventuell vorhandene Befunde und Berichte können hierfür von Ihnen mitgebracht werden.

Zu Beginn werden in der Regel 10 Behandlungstermine verordnet, die entweder 30, 45 oder 60 Minuten dauern und 1-2 Mal pro Woche stattfinden. Die Behandlungsdauer und die Frequenz pro Woche richten sich nach dem jeweiligen Störungsbild. Darüber hinaus kann die Therapie als Einzel- oder Gruppentherapie verordnet werden.

Der verordnende Arzt erhält gegen Ende der Verordnung einen Bericht. Neben den Therapieinhalten und dem aktuellen Behandlungsstand wird hier auch eine Empfehlung über das weitere Vorgehen ausgesprochen.


Zusätzliches Therapieangebot vor Ort

Heilpraktikerin für Psychotherapie. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.